Besonderes Augenmerk unserer Brandschutzplanung liegt im intelligenten und effizienten Erreichen der Schutzziele und nicht in der starren Umsetzung von Vorschriften. Wir verstehen uns als Mittler und lösungsorientierter Partner für alle Planungsbeteiligten, um unseren Beitrag zum Projekterfolg zu leisten.
Sven Schäfer
Geschäftsleitung Brandschutz
HSB INGENIEURE für Brandschutz GmbH Marktler Straße 1, 84489 Burghausen
Brandschutzprüfung
Gerne unterstütze ich Sie auch als anerkannter Prüfsachverständiger für Brandschutz, indem ich anstelle der Bauaufsichtsbehörde Brandschutznachweise prüfe und Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen bescheinige.
Brandschutzvorschriften können ein KO-Kriterium für die Realisierbarkeit eines Entwurfes werden. Wir beraten Sie daher bereits zur Wettbewerbsphase.
Bei der Planung von Werken oder bei gewachsenen Standorten gilt es diese Planung mit den Brandschutzvorschriften und Versicherungsvorgaben abzugleichen. Individuelle Lösungen sind auch hierbei bei frühzeitiger Beratung möglich.
Auf Grundlage bestehender Bauakten erstellen wir eine Gebäudehistorie mit den Soll-Anforderungen an Ihre Immobilie. Durch Bestandserfassung vor Ort werden Defizite erkannt und Lösungswege aufgezeigt.
Durch unsere strukturierte Bewertung bestehender Gebäude unter Zugrundelegung bestehender Bauakten und historischer Bauordnungen erstellen wir einen Brandschutznachweis mit Maßnahmenkatalog zur Sicherung des brandschutztechnischen Bestandsschutzes.
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Genehmigungsphase
Im Zuge von Genehmigungsverfahren erbringen wir den erforderlichen Bautechnischen Nachweis nach Bauvorlagenverordnung für alle Gebäudeklassen und Garagen.
Bei Sonderbauten wie z. B. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Schulen, Kindertagesstätten, Versammlungs- und Verkaufssätten, Beherbergungssätten ect. ) erstellen wir schutzzielorientierte Brandschutzkonzepte und betreuen die Projektbeteiligten über alle Leistungsphasen (Grundleistungen und besondere Leistungen nach AHO Nr. 17 Leistungsphasen Nr. 1 – 4).
Zum Nachweis der gleichwertigen Sicherheit bei von Vorschriften abweichenden Lösungen erbringen wir folgende Nachweise:
Nachweise nach Muster-Industriebaurichtlinie Abschnitt 6+7 und DIN 18230-1
Bemessung von Rauch- und Wärmeabzügen nach DIN 18232
Evakuierungsberechnung nach Predtschenski/Milinski
Feuerwiderstandsnachweise nach Eurocode
Einbeziehung von Simulationsberechnungen
Zusammen mit dem Betreiber und dem Elektrofachplaner unterstützen wir bei der Erstellung eines indivuellen Konzeptes, welches auch die tatsächliche Praxis berücksichtigt.
Insbesondere bei sensiblen Gebäudenutzungen wie Krankenhäuser und Pflegeheime empfiehlt es sich bereits in einer frühen Planungsphase die Organisation einer Räumung oder Evakuierung zu berücksichtigen. In Zusammenarbeit mit dem Betreiber werden die Maßnahmen aufeinander abgestimmt, Verantwortlichkeiten definiert und in einem Konzept zusammengefasst.
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Bauphase
Nach Vorliegen der Baugenehmigung oder der Bescheinigung eines Prüfsachverständigen beraten wir insbesondere den Architekten und die Fachplaner bei der Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen. Teilweise können auch während der Bauphase konzeptionelle Lösungen bei Umsetzungsproblemen gefunden werden (Grundleistungen und besondere Leistungen nach AHO Nr. 17 Leistungsphasen 5, 6, 7).
Durch eine Kombination von Ortsbegehungen und der Einsichtnahme in die vorgelegte Baudokumenation erfolgt eine Plausibilitätskontrolle, bei welcher Veränderungen gegenüber den genehmigten oder bescheinigten Brandschutzmaßnahmen erkannt werden. In effizienter Weise wird erkannt, inwieweit eine Änderung der Genehmigung erforderlich ist, um frühzeitig erforderliche Maßnahmen einleiten zu können. Hierdurch soll eine planmäßige Nutzungsaufnahme des Gebäudes sichergestellt werden. (Grundleistung nach AHO Nr. 17 – Leistungsphase 8)
Entsprechend einer Genehmigungsauflage oder als Qualitätssicherung kann bei Einzelobjekten eine Fachbauleitung Brandschutz erforderlich sein. Über die Grundleistungen der „Begleitung der Bauausführung“ hinaus, erfolgt eine vollständige Prüfung der eingesetzten Bauprodukte und Bauarten auf ordnungsgemäße Übereinstimmung mit den entsprechenden Eignungsnachweisen. Die Präsenz auf der Baustelle der Fachbauleitung Brandschutz ist hierbei entscheidend.
Die Nutzungsaufnahme eines Gebäudes muss der Bauaufsicht angezeigt werden. Die hierfür erforderliche Bescheinigung Brandschutz II wird von den Prüfsachverständigen erst ausgestellt, wenn alle Unternehmer und Fachplaner ihre Dokumentation vorgelegt haben. Wir wissen, welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind, stellen Mustervorlagen zur Verfügung und behalten stets den Überblick über noch ausstehende Dokumentationen.
Insbesondere bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4 muss die Einhaltung des Brandschutznachweises durch einen Nachweisberechtigten gegenüber der Bauaufsicht bestätigt werden. Wir überprüfen die Ausführung der Baumaßnahmen auf prinzipielle Übereinstimmung mit dem Brandschutznachweis, der Baugenehmigung und kontrollieren die vorgelegte Brandschutzdokumentation.
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Nutzungsphase
Für Arbeitsstätten oder bspw. Hotels erstellen wir Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 unter Berücksichtigung der ASR A 1.3 und ASR A2.3.
Bauordnungsrechtlich können Feuerwehrpläne als Hilfsmittel für die Feuerwehr gefordert werden. Wir erstellen Feuerwehrpläne nach DIN 14095 unter Berücksichtigung des Brandschutznachweises in Abstimmung mit der örtlich zuständigen Feuerwehr bzw. der Brandschutzdienststelle.
Bei der Installation und Inbetriebnahme einer aufgeschalteten Brandmeldeanlage ist die Erstellung von Feuerwehrlaufkarten erforderlich. Feuerwehrlaufkarten dienen der Feuerwehr die ausgelösten Brandmelder zu finden.
Eine Brandschutzordnung regelt das Verhalten von Gebäudenutzern und die Aufgaben im Brandfall von verantwortlichen Personen. Wir erstellen Brandschutzordnungen nach DIN 14096 in allen Teilen.
Teil A richtet sich an alle Menschen
Teil B richtet sich an alle Personen die sich langfristig oder regelmäßig im Gebäude aufhalten
Teil C richtet sich an Mitarbeiter des Betriebes mit besonderen Brandschutzaufgaben
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine bestellte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt und somit die Geschäftsführung bei dieser Verantwortlichkeit entlastet. Unser Büro ist nach vfdb 12-09-01: 2014-08 (3) als Brandschutzbeauftragter ausgebildet und qualifiziert.
Insbesondere bei einem größeren Gebäudebestand, wie bspw. in Gewerbe- und Industrieparks, ist es für die Verantwortlichen eines Betriebes wichtig einen Überblick über den brandschutztechnischen Zustand der Gebäude zu haben und zu wissen welche Brandschutzmaßnahmen tatsächlich erforderlich und welche aus baurechtlicher Sicht entbehrlich sind. Die Ergebnisse der schrittweisen Bearbeitung werden zu einem MASTERPLAN BRANDSCHUTZ zusammengeführt.
Erfassung des tatsächlichen und genehmigten Bestandes
SOLL-IST Vergleich der Brandschutzmaßnahmen
Maßnahmenkatalog mit baulichen, technischen und konzeptionellen Lösungsmöglichkeiten
Vorteile
Zum Schutz von Mensch, Umwelt und Ihres Projekterfolges.
Die Umsetzung gesetzlich verankerter Brandschutzvorschriften erhöht zweifelsohne die Sicherheit von Personen und den Schutz von Sachwerten. Ob Neubau, Bestand oder denkmalgeschütztes Gebäude, egal in welcher Phase sich Ihr Projekt befindet, durch unser breites Spektrum an Brandschutzdienstleistungen haben Sie von Anfang bis Ende Ihren persönlichen Ansprechpartner zum Brandschutz.
Dokumentation im Brandschutz
Den Überblick behalten
Die Komplexität in der Baubranche nimmt stetig zu. Es ist wahrlich nicht einfach, all die Bereiche fest im Blick zu behalten. Wir wissen, welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind, stellen Mustervorlagen zur Verfügung und behalten stets den Überblick über noch ausstehende Dokumentationen.